Jugend
Richtlinien des Marktes Painten zur Förderung der Jugendarbeit auf gemeindlicher Ebene
(Jugendförderrichtlinien) ab 01.01.2019
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können alle Vereine im Bereich der Marktgemeinde Painten mit aktiver Jugendarbeit sein. Ausdrücklich nicht gefördert wird die Jugendarbeit von politischen Parteien / Gruppierungen.
Fördervoraussetzung:
Die Jugendorganisation muss im Marktgemeindebereich tätig und ansässig sein. Die zuwendungsberechtigten Jugendlichen müssen aus dem Bereich der Marktgemeinde Painten kommen und Mitglied der Organisation sein.
Basisförderung von Jugendorganisationen:
Mit der pauschalierten Basisförderung soll die dauerhafte finanzielle Grundausstattung und damit die Arbeit einer Jugendorganisation gesichert werden. Außerdem soll sie eine notwendige Starthilfe bei der Neugründung einer örtlichen Jugendgruppe darstellen. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der im Verein vorhandenen Mitglieder bis einschließlich zum 18. Lebensjahr.
a) Zuschuss pro Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr: 10,00 €/Jahr
b) Starthilfe bei Neugründung einer Jugendgruppe: 150,00 € (einmalig)
Förderung von Freizeitmaßnahmen:
Mit dieser Förderung soll den Jugendorganisationen die Durchführung besonderer Freizeitmaßnahmen (örtlicher und überörtlicher) ermöglicht werden, bei denen die Teilnehmer/innen gemeinsame soziale Erfahrungen in der Gruppe erleben. Das zuschussfähige Mindestalter beträgt 6 Jahre, das Höchstalter 18 Jahre. An einer Maßnahme müssen mindestens 5 Personen teilnehmen, wobei je 10 Teilnehmer eine Betreuungskraft einzusetzen ist, die ebenfalls förderfähig ist.
Die Förderung wird für max. 14 Tage je Gruppe und Jahr gewährt. Die Förderhöhe, die den Fehlbetrag einer Maßnahme nicht übersteigen darf, beträgt pro Teilnehmer (einschl. Betreuer):
a) Bei Freizeitmaßnahmen auf örtlicher Ebene und im Inland: 5,00 € / Tag
b) Bei internationalen Jugendbegegnungen: 10,00 € / Tag
Das Formblatt zur Beantragung der Förderung kann als PDF-Datei nachstehend abgerufen werden: