
Amtl. Beglaubigung
Amtliche Beglaubigung:
Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Bitte beachten Sie:
Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können nicht beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- , Sterbe- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
Anschrift
Markt Painten
Marktplatz 24 
93351 Painten
Telefon: 09499/9404-0
Fax: 09499/9404-50
E-Mail: markt@painten.de
Internet: www.painten.de
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo. von 13.00 - 16.30 Uhr, Die., Mi. von 13.00 - 17.00 Uhr, Do. von 13.00 - 18.00 Uhr
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
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Uwe Rosner Sachbearbeiter | 09499/9404-12 | 09499/9404-50 | |  |
Bianca Wagner Sachbearbeiterin | 09499/9404-13 | 09499/9404-50 | |  |
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers